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Lieferbedingungen Buchem Chemie + Technik GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (die “Lieferbedingungen”) gelten für sämtliche Lieferungen von Produkten (die “Produkte”) durch die Buchem Chemie + Technik GmbH & Co. KG, Von- der-Wettern-Str. 23, 51149 Köln (“BUCHEM CHEMIE”) an deren Kunden.

1.2 Sonstige von diesen Lieferbedingungen abweichende Vertragsbedingungen sind für BUCHEM CHEMIE nur dann bindend, wenn sie von BUCHEM CHEMIE ausdrücklich in schriftlicher Form akzeptiert wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden als Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden ausgeschlossen.

2. Aufträge und Angebote

2.1 Aufträge des Kunden über die Lieferung von Produkten sind für BUCHEM CHEMIE nur dann verbindlich, wenn sie von BUCHEM CHEMIE schriftlich angenommen wurden. Die Annahme von Kundenbestellungen liegt im Ermessen von BUCHEM CHEMIE.

2.2 Sofern in einem Angebot von BUCHEM CHEMIE nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, sind die Angebote von BUCHEM CHEMIE freibleibend.

3. Lieferbedingungen

3.1 Sofern mit dem Kunden nicht abweichendes vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen von BUCHEM CHEMIE an den Kunden „Ab Werk“ Sitz von BUCHEM CHEMIE gemäß Incoterms 2020.

3.2 Liefertermine und/oder Lieferzeiträume für Produkte sind für BUCHEM CHEMIE nicht verbindlich, sofern diese von BUCHEM CHEMIE nicht ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich anerkannt wurden.

3.3 BUCHEM CHEMIE kann für eine verspätete oder ausgebliebene Lieferung nicht haftbar gemacht werden, wenn die Verspätung und Unmöglichkeit der Lieferung auf von BUCHEM CHEMIE nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

3.4 Die Verpackung erfolgt nach Ermessen von BUCHEM CHEMIE und wird gesondert in Rechnung gestellt. Soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, wird eine Pflicht zur Rücknahme der Verpackung ausgeschlossen.

4. Preise und Zahlungs- bedingungen

4.1 Sofern zwischen BUCHEM CHEMIE und dem Kunden schriftlich nicht anderweitig vereinbart, werden sämtliche Produktpreise in Euro angegeben, in Rechnung gestellt und bezahlt.

4.2 Die Rechnungsstellung erfolgt unverzüglich nach Bereitstellung der Produkte „ab Werk“ gemäß Ziffer 3.1..

4.3 Sofern zwischen BUCHEM CHEMIE und dem Kunden schriftlich nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Zahlung durch den Kunden innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der entsprechenden Rechnung von BUCHEM CHEMIE mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto (ohne Abzug).

4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungsansprüche von BUCHEM CHEMIE mit Ansprüchen des Kunden aufzurechnen oder die Zahlung aufgrund von Ansprüchen des Kunden zurückzuhalten, es sei denn, der jeweilige Anspruch des Kunden ist von BUCHEM CHEMIE anerkannt oder durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt.

5. Sicherungsrechte

5.1 Das Eigentum an den von BUCHEM CHEMIE gelieferten Produkten geht erst dann auf den Kunden über, nachdem BUCHEM CHEMIE die Zahlung sämtlicher von BUCHEM CHEMIE vom Kunden im Rahmen der geschäftlichen Beziehung zwischen BUCHEM CHEMIE und dem Kunden geschuldeter Beträge erhalten hat („Vorbehaltsware“).

5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs an Dritte weiterzuveräußern. Um seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber BUCHEM CHEMIE zu sichern, tritt der Kunde jedoch hiermit sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer an BUCHEM CHEMIE ab. Der Kunde ist bevollmächtigt, die Forderungen als Treuhänder von BUCHEM CHEMIE einzuziehen. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird BUCHEM CHEMIE die abgetretenen Forderungen nicht selbst einziehen.

5.3 Die Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen von BUCHEM CHEMIE. Wenn die Vorbehaltsware zusammen mit Waren Dritter verarbeitet oder hergestellt werden, erwirbt BUCHEM CHEMIE Miteigentumsrechte in Bezug auf die verarbeiteten oder hergestellten Waren mit einem Miteigentumsanteil, der dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der verarbeiteten oder hergestellten Ware entspricht. Ziffer 5.2 gilt entsprechend.

5.4 Wird die Vorbehaltsware mit Waren von Dritten vermischt, erwirbt BUCHEM CHEMIE Miteigentumsrechte in Bezug auf die vermischten Waren mit einem Miteigentumsanteil, der dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der vermischten Waren entspricht. Ist die Vermischung so erfolgt, dass die Waren hauptsächlich als die Waren des Kunden anzusehen sind, überträgt der Kunde von BUCHEM CHEMIE hiermit einen Miteigentumsanteil an den Waren in dem in Ziffer 5.3 aufgeführten Verhältnis. Der Kunde verwahrt das alleinige Eigentum oder das Miteigentum von BUCHEM CHEMIE als Treuhänder.

5.5 BUCHEM CHEMIE gibt die in dieser Ziffer 5 bestimmten Sicherheiten frei, soweit der Gesamtwert der Sicherheiten den Wert der vom Kunden geschuldeten Zahlungen um 10 Prozent oder mehr übersteigt.

5.6 Sollte eine Sicherheit gemäß vorstehenden Ziffern 5.1 bis 5.5 in dem Gebiet, in das die Produkte geliefert werden, nicht durchsetzbar sein, ist der Kunde nach Aufforderung durch BUCHEM CHEMIE verpflichtet, BUCHEM CHEMIE eine Bankgarantie oder eine andere gleichwertige Sicherheit zur Absicherung der Zahlungsansprüche von BUCHEM CHEMIE aus Produktlieferungen zu stellen.

6. Mängelhaftung

6.1 BUCHEM CHEMIE dem Kunden gegenüber im Wege der Sachmängelhaftung für einen Zeitraum vom zwölf (12) Monaten ab Lieferung an den Kunden, dass die gelieferten Produkte den vereinbarten Anforderungen entsprechen, für den vertraglich vorausgesetzten Zweck geeignet und frei von sonstigen Sachmängeln sind.

6.2 Der Kunde hat die gelieferten Produkte bei Eingang dahingehend zu prüfen, ob diese offenkundige Produktmängel aufweisen. Er hat BUCHEM CHEMIE unverzüglich über die bei einer solchen Eingangskontrolle festgestellten Produktmängel zu informieren. Falls der Kunde einen versteckten Produktmangel (d.h. einen Produktmangel, der bei der Eingangskontrolle nicht festgestellt werden konnte) feststellt, hat der Kunde BUCHEM CHEMIE über diesen versteckten Produktmangel unverzüglich nach Kenntnisnahme zu informieren. BUCHEM CHEMIE übernimmt keine Mängelhaftung für Produktmängel (und die Produkte gelten als mangelfrei), wenn der Kunde den Produktmangel nicht gemäß den vorstehenden Bestimmungen angezeigt hat.

6.3 Wenn ein Produkt einen BUCHEM CHEMIE gemäß Ziffern 6.1 und 6.2 anzulastenden Produktmangel aufweist, hat BUCHEM CHEMIE – nach alleinigem Ermessen – die Wahl, entweder

(a) die mangelhaften Produkte zu ersetzen oder zu reparieren oder

(b) den Kaufpreis für die mangelhaften Produkte herabzusetzen oder

(c) dem Kunden eine Gutschrift auszustellen, die dem Wert der fehlerhaften Produkte entspricht.

Wird der Produktmangel von BUCHEM CHEMIE nicht binnen angemessener Frist nach Erhalt einer Mängelrüge beseitigt oder wird die Mängelbeseitigung von BUCHEM CHEMIE verweigert, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag betreffend das mangelhafte Produkt zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises für das mangelhafte Produkt zu verlangen.

6.4 Die in dieser Ziffer 6 geregelten Gewährleistungen sind abschließend. Eine weitergehende Sachmängelhaftung wird von BUCHEM CHEMIE nicht übernommen. Schadens- und Aufwendungsersatz können vom Kunden nur nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer 7 verlangt werden.

7. Haftungsbeschränkung für Schadensersatz

7.1 BUCHEM CHEMIE haftet dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt auf Schadensersatz in den folgenden Fällen:

(a) im Falle vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Verhaltens von BUCHEM CHEMIE und/oder seinen Erfüllungsgehilfen;

(b) im Falle des Todes oder der Verletzung von Leib und/oder Gesundheit einer Person;

(c) soweit BUCHEM CHEMIE eine bestimmte Beschaffenheit eines Produktes garantiert haben sollte und/oder

(d) soweit BUCHEM CHEMIE für Personenschäden oder Sach- schäden an Privatvermögen gemäß dem Produkthaftungs- gesetz und anderen zwingenden Bestimmungen des Produkt- haftungsrechts haftet.

7.2 BUCHEM CHEMIE haftet dem Kunden ferner auf Schadensersatz bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch BUCHEM CHEMIE und/oder ihre Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen ist die Haftung von BUCHEM CHEMIE jedoch der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung von BUCHEM CHEMIE gemäß Ziffer 7.1 bleibt hiervon unberührt. Als wesentliche Vertragspflicht gelten alle Vertragspflichten von BUCHEM CHEMIE aus dem Kundenvertrag, welche die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

7.3 Im Übrigen ist die Haftung von BUCHEM CHEMIE auf Schadensersatz gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.

8. Anwendbares Recht, Gerichts- stand

8.1 Für diese Lieferbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf.

8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag sind die Gerichte in Köln. BUCHEM CHEMIE ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen. Außer für den Fall des einstweiligen Rechtsschutzes sind die Gerichtsstandsvereinbarungen gemäß dieser Ziffer 8.2 abschließend.